Garantieübersicht
Der Garantieumfang für Ihr Schmuckstück richtet sich nach dem verwendeten Edelmetall. Für jeden Moissanit-Stein gilt unabhängig davon eine lebenslange Garantie:
- 925 Silber: 2 Jahre gewerbliche Garantie ab Lieferdatum
- 14 Karat Gold, 18 Karat Gold und 950 Platin: Lebenslange gewerbliche Garantie
- Jeder Moissanit-Stein, lose oder gefasst: lebenslange Garantie, unabhängig vom Metall, bei Absplitterungen, Bruch, Eintrübung oder Verfärbung
Diese gewerbliche Garantie ist ein zusätzlicher Vorteil und gilt ergänzend zu Ihren gesetzlichen Verbraucherrechten, die unten auf dieser Seite beschrieben sind.
Was abgedeckt ist
Die Garantie deckt Verarbeitungsfehler ab, die bei normalem Gebrauch auftreten, einschließlich:
- Herausfallen von Steinen ohne erkennbare äußere Ursache
- Gelockerte oder defekte Krappenfassungen
- Vergleichbare strukturelle Probleme, die durch die Herstellung verursacht wurden
Bei abgedeckten Problemen werden wir das betroffene Schmuckstück kostenlos reparieren oder ersetzen.
Für den Moissanit-Stein selbst gilt unabhängig vom Metall eine lebenslange Garantie. Sollte der Stein jemals absplittern, brechen, eintrüben, sich verfärben oder anderweitig von seinem ursprünglichen Zustand abweichen, ersetzen wir ihn kostenlos, unabhängig von der Ursache.
Was nicht abgedeckt ist
Die folgenden Ausschlüsse betreffen ausschließlich die Garantie auf das Metall, die Fassung, die Oberfläche und die Verarbeitung. Die lebenslange Garantie auf den Moissanit-Stein selbst bleibt davon unberührt.
Normale Abnutzung und Verschleiß
- Leichte Oberflächenkratzer durch den täglichen Gebrauch
- Allmähliche Veränderungen der Metalloberfläche im Laufe der Zeit
- Natürliches Verblassen oder Mattwerden der Rhodiumbeschichtung bei Silber oder Weißgold. Schmuck aus Silber und Weißgold ist rhodiniert, um ein helles, poliertes Finish zu erzielen. Diese Schicht kann bei regelmäßigem Tragen mit der Zeit verblassen. Das darunter liegende Edelmetall ist immer massiv. Eine neue Rhodinierung kann in der Regel bei lokalen Juwelieren durchgeführt werden.
Unfall- und physische Schäden
- Stürze, Stöße, Verbiegungen oder andere physische Schäden, die durch äußere Krafteinwirkung verursacht wurden
- Chemische Einflüsse, einschließlich Reinigungsmittel, chlorhaltiges Wasser oder scharfe Lösungsmittel
- Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Brände
Unsachgemäßer Gebrauch und Fahrlässigkeit
- Unsachgemäßer Gebrauch, grobe Fahrlässigkeit oder absichtliche Beschädigung
- Verlust oder Diebstahl
Modifikationen durch Dritte
- Schäden, die aus Reparaturen, Größenänderungen oder Modifikationen resultieren, welche ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung von einem dritten Juwelier durchgeführt wurden
Reparaturen und Modifikationen durch Dritte
Wird ein Schmuckstück ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung von einem externen Juwelier repariert, in der Größe angepasst oder anderweitig verändert, erlischt die kommerzielle Garantie für das betroffene Metall, die Fassung, die Oberfläche oder die Verarbeitung. Die lebenslange Garantie auf den Moissanit-Stein selbst bleibt davon unberührt.
Bevor Sie Arbeiten vor Ort durchführen lassen, kontaktieren Sie uns bitte zuerst. Wenn wir einen bestimmten Juwelier vor der Durchführung der Arbeiten schriftlich genehmigen, kann Ihre Garantieabdeckung in dem in dieser Genehmigung bestätigten Umfang bestehen bleiben.
So reichen Sie einen Garantieanspruch ein
- Reichen Sie hier Ihren Garantieanspruch ein, mit einer Beschreibung des Problems und, wenn möglich, klaren Fotos des betroffenen Bereichs.
- Wir werden den Anspruch prüfen und bestätigen, ob er unter die Garantieabdeckung fällt.
- Nach der Genehmigung teilen wir Ihnen die Rücksendeanweisungen mit und bestätigen die nächsten Schritte.
Bei abgedeckten Ansprüchen ist die Reparatur oder der Ersatz kostenlos. Wo geltendes Recht vorschreibt, dass die Rücksendekosten übernommen werden müssen, werden wir dies tun.
Ihre gesetzlichen Rechte
Diese gewerbliche Garantie ist ein zusätzlicher Vorteil und ersetzt oder beschränkt keine gesetzlichen Rechte, die Ihnen als Verbraucher nach geltendem Recht zustehen.
Nach spanischem Recht gilt für Verbraucherverträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, eine gesetzliche Gewährleistung von drei Jahren ab Lieferdatum. Während der ersten zwei Jahre wird grundsätzlich vermutet, dass jeder auftretende Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Diese Rechte gelten unabhängig von der auf dieser Seite beschriebenen gewerblichen Garantie.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Produkt defekt ist oder nicht Ihrer Bestellung entspricht, kontaktieren Sie uns hier. Zu den möglichen Abhilfemaßnahmen gehören Reparatur, Ersatz, eine Preisminderung oder eine Rückgabe, abhängig von den Umständen und dem geltenden Recht.